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ZUSCHÜSSE   DAS NUTZEN VON RÄUMEN      DAS MIETEN VON FAHRZEUGEN

 

DAS LEIHEN VON GERÄTEN UND AUSRÜSTUNGEN   MUSIKÜBUNGSRAUM

 

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ZUSCHÜSSE FÜR TEILNEHMER/ -INNEN

 

ACHTUNG, Neuregelung seit 2009

 

Letztes Update: 11/2009

 

A. Zuschüsse vom Jugendamt nach KJHG (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz)

            Für die Teilnahme an Fahrten und Freizeiten kann das Jugendamt einen Zuschuss zahlen.

            Sofern die Familieneinkünfte unter dem Niveau des Sozialhilfesatze liegen, gibt es in

            Buxtehude für in Buxtehude ansässige Teilnehmer/-innen 50% der Teilnahmegebühr (neu

ab 2009 statt bisher 30%, jedoch nur für eine Fahrt pro Jahr, egal ob kurz oder lang!!!).

            Auf die Zahlung besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Das heißt: wenn der Topf leer ist,

            gibt es gar nichts. Das wiederum heißt: Anträge rechtzeitig stellen!

            TIPP:  Die Mitarbeiter/-innen des FZH sind bei der Antragsstellung gern behilflich.

            Das Antragsverfahren ist ausgesprochen einfach.

 

B. Das Jugendamt kann auch noch sehr viel höhere Zuschüsse zahlen, wenn die Familienverhältnisse

            dem Jugendamt bekannt sind und der zuständige Bezirkssozialarbeiter oder die zuständige

            Bezirkssozialarbeiterin es als wichtig ansehen, dass eine Teilnahme erfolgt. Es ist dann

            so zu verstehen, dass das Kind bzw. der Jugendliche vom Jugendamt zu dieser Maßnahme

            quasi geschickt wird. Dann kann das Jugendamt die gesamten Kosten abzüglich eines

            geringen Betrages für nicht entstehende Verpflegungskosten übernehmen.

            Besprechen Sie diese Möglichkeit mit Ihrem/Ihrer zuständigen Bezirkssozialarbeiter/-in.

            Die zentrale Rufnummer der Stadt Buxtehude lautet 04161/501-0. Von dort verbindet man Sie

            gern weiter mit dem Jugendamt.

 

C. Das FZH hat auch noch selbst eine Möglichkeit der Bezuschussung: der Sozialfonds

 

·        Schon vor etlichen Jahren kamen wir auf die Idee, einen Fonds aus Spendengeldern für besonders

bedürftige Familien einzurichten. Seitdem dient er dazu, Kindern aus Familien mit geringem Einkommen,

insbesondere die Teilnahme an Ferienfahrten und Ausflügen ("Aktionstagen") des FZH zu ermöglichen.

Doch haben wir auch schon mal Fußballschuhe gekauft, wenn wir über Monate beobachteten, dass

Eltern nicht in der Lage waren, ihre Kinder zum Hallensport damit auszustatten.

 

unter dem Sozialhilfesatz gibt, nicht aus, um eine Teilnahme zu sichern.

Bei Familien, deren Einkommen ganz knapp über dem Sozialhilfesatz liegt, sieht es z. T. sogar noch

schlechter aus, da diese völlig leer ausgehen. So kann es also vorkommen, dass Sozialhilfeempfängern

nach der Bewilligung des 30%-Zuschusses letztlich mehr Geld zur Verfügung steht als Nichtempfängern,

die überhaupt keinen Zuschuss erhalten.

 

es aus pädagogischen Gründen für dringend geboten halten, auch Ihnen einmal neue Horizonte aufzuzeigen

und sie für eine prägende Zeit aus dem gewohnten Umfeld zu lösen.

Trotz enger Kontakte zum städtischen Jugendamt gelingt es nicht immer, für diese Situationen Mittel aus

Jugendhilfe zu bekommen, insbesondere dann nicht, wenn die Familie dem Jugendamt nicht schon

vorher bekannt war.

 

Familien mit Wohnsitz in Buxtehude einschließlich seiner Ortschaften vorbehalten ist.

 

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DAS NUTZEN VON RÄUMEN

 

Achtung: Ab 2010 Auskünfte und Anmietung nur noch während der Bürozeiten möglich (Bürozeiten siehe Rubrik 03)

 

Letztes Update:02/2010

 

Seit Februar 2007 gelten komplett neue Regelungen für die Nutzung von Räumen im FZH.

Grundsätzlich bleibt die Nutzung von Räumen im FZH für Schulen, Schulklassen, Vereine und auch für

private Feten und öffentliche Veranstaltungen möglich.

Es ist zumeist eine Nebenkostenpauschale zu zahlen und für etliche Nutzungsformen auch eine Raummiete.

 

Nicht vergeben werden die Räume an kommerzielle Anbieter, Firmen, politische Parteien, konfessionell

gebundene Gruppen usw. , es sei denn, es liegt eine offizielle Anerkennung als Jugendhilfe-Träger

nach KJHG vor.

 

Hier die aktuellen Vergabebedingungen:

TARIFSTRUKTUR RAUMMIETEN UND NEBENKOSTEN

bezogen auf einen Nachmittag oder einen Abend (max. 6 Stunden) 3)

 

TARIF-NR.

Raum

A

B

C

D

E

F

G

 

 

Priv. Nutzung

Kind bis 14

 

Nur geladene Gäste

bei Anwesenheit einer volljährigen verantwortlichen Person

Priv. Nutzung Jugendliche ab 15

Nur geladene Gäste bei Anwesenheit einer volljährigen verantwortlichen Person

Priv. Nutzung

Erwachsener

 

 

 

Nur geladene Gäste

e.V.

(Kinder- u. Jugendarbeit)  / Jugendgemein-schaften

Nur eigene Mitglieder + geladene Gäste

e.V. (Diverses)

 

 

 

 

Nur eigene Mitglieder + geladene Gäste

Öffentliche Veranstaltung Dritter

 

(nicht religiöser oder parteipolitischer oder kommerzieller Charakter)

Schulklasse(n)

oder

Kita-Gruppe 

Nur eigene Schüler und ggf. geladene Gäste bei Anwesenheit mind. einer verantwortlichen Lehrkraft/Erzieherin

1

102, 202

- / 4,25

- / 4,25

20,- / 4,25

- / 4,25

5,- / 4,25

nicht angeboten

kostenlos

2

103,2034),

206, 207

- / 8,50

- / 8,50

30,- / 8,50

nur 103 oder 206

- / 8,50

10,- / 8,50

nur 103 oder 206

nicht angeboten

kostenlos

3

 

106 (Arena)

 

25,- / 20,-

 

35,- / 20,-

100,- / 20,-

 

50,- / 20,-

 

65,- / 20,-

 

200,- / 50,-

 

- / 8,50

3+

(über 100 Gäste)

150,-2)/ 20,-

4

 

108 (Café)

25,- / 20,-

nicht angeboten

150,- / 20,-

 

 

50,- / 20,-

nur für Versammlungen möglich

65,- / 20,-

nur für Versammlungen möglich

 150,- / 50,-

- / 8,50

5

 

 

106 + 108

 

40,- / 30,-

 

nicht angeboten

230,- / 30,-

 

80,- / 30,-

 

nicht angeboten

 

300,- / 80,-1)

 

- / 15,-

5+

(über 100 Gäste)

280,- / 30,-

5B

nicht angeboten

nicht angeboten

nicht angeboten

nicht angeboten

nicht angeboten

200,- / 50,-

Bewirtung im Café durch FZH

- / 8,50

Bewirtung im Café durch FZH ggf. nach Vereinb.  möglich

 

1) Bei öffentlichen Veranstaltungen Dritter entfallen die Gebühren bzw. der Gebührenanteil für das Café (108),

1.      sofern der Verzehrbereich ausschließlich durch das FZH abgedeckt wird (siehe Tarif F5B)

2) Raumnutzungen durch Teile der Stadtverwaltung Buxtehude sind von Mieten und Nebenkosten freigestellt. (Gegenseitige Freistellung)

3) Ganztags-Tarife: D1T, D2T, D3T usw: Sondertarife bei Tagungen / Nutzungen von mehr als 6 Std. Dauer = 150% des Normaltarifes

4) Nur mädchenspezifische Nutzungen möglich

 

Hinweise:

 

  1. Außerhalb der Öffnungszeit ist bei Nutzungen bis 100 Personen eine Honorarkraft zu bezahlen, bei Nutzungen mit über 100 Personen sind zwei Honorarkräfte zu bezahlen. (8,- €/Std., Freitags ab 18.00 und Sa/So = 9,- €/Std.) Schulklassen (Tarife G) können ggf. davon freigestellt werden.
  2. Für Nutzungen der Tarife A, B1, B2 sowie C1 und C2 sind 100,- Euro Pfand zu hinterlegen, für Nutzungen der Tarife B3, C3, C3+, C4, C5, C5+ und F (alle Tarife)  sind 250,- Euro Pfand zu hinterlegen.
  3. Bei Nutzungen der Tarife D, E und G kann ggf. auf eine Pfandhinterlegung verzichtet werden, ansonsten beträgt der Pfandbetrag 100,- Euro.
  4. Außer bei den Tarifen F5B und G5B sind die Nutzer für die Bereitstellung von Speisen und Getränken verantwortlich. Einwegverpackungen, Recycling-Verpackungen (grüner Punkt) usw. sind vom Nutzer wieder mitzunehmen. Es besteht im FZH nicht die Möglichkeit einer Restmüll- oder Recycling-Müll-Entsorgung. Generell sind möglichst Pfand-Mehrweg-Verpackungen zu verwenden. Während der Öffnungszeiten können Speisen und Getränke zum Normaltarif in der FZH-Cafeteria erworben werden.
  5. Die Nutzung technischer Einrichtungen (PA, Disco etc.) ist in den Raummieten/Nebenkosten nicht enthalten und wird nach Aufwand gesondert berechnet.
  6. Bei Nutzungen der Tarife F ist eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung spätestens 1 Woche vor der beabsichtigten Nutzung nachzuweisen.
  7. Maximale Veranstaltungsdauer: 01.00 Uhr (zzgl. Aufräumen)

 

 

 

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DAS MIETEN VON FAHRZEUGEN

 

Achtung: Ab 2010 nur noch während der Bürozeiten möglich. (Bürozeiten siehe Rubrik 03)

 

Letztes Update:06/2010

 

Das FZH besitzt 3 Neun-Sitzer-VW-Busse , ein Modell VW T4 Diesel (lange Version) und zwei VW T5, ebenfalls

lange Version..

Alle Fahrzeuge verfügen über Sonnendach und Schiebefenster oder Klimaanlage,

Heckklappe und alle Fahrzeuge haben eine Anhängerkupplung. Alle Fahrzeuge

verfügen über eine gute Musikanlage.

Die Fahrzeuge sind mit Werbeaufklebern ortsansässiger Firmen bestückt und die Anschaffungskosten werden dadurch

zu 100% refinanziert.

Weiterhin besitzt das FZH seit Sommer 2006 einen eigenen, gebremsten Anhänger, der fast eine Tonne Zuladung verträgt.

 

Die aktuellen Verleihbedingungen erfahren Sie unter 04161/555222.

 

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DAS LEIHEN VON GERÄTEN & AUSRÜSTUNGEN

 

 

Letztes Update: 08/2002

 

Gegen Nutzungsgebühr verleihen wir einige unserer Geräte und Ausrüstungen, z.T. aber nur

mit unserem eigenen, geschulten Personal.

Ansprechpartner: Rüdiger Cadow

 

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MUSIKÜBUNGSRAUM

 

Letztes Update: 09/2010

 

MUSIKÜBUNGSRAUM IM FREIZEITHAUS

Gratis-Übungszeiten für eine Saison an junge Nachwuchsbands und Musiker zu vergeben.

 

Keine Miete, keine Kosten. Transponder-Raumschlüssel gegen 50,- Euro Pfand. Jetzt freie Zeiten anfragen: 04161/555222

 

 

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WERKSTÄTTEN-NUTZUNG

 

 

Letztes Update: 03/2007

 

Nach Rücksprache mit unserem Hausmeister können Jugendliche in Einzelfällen unsere Werkstätten

für Holz und Metall gelegentlich auch für private Zwecke nutzen.

Ansonsten sei auf die FAHRRAD-SELBSTHILFE-WERKSTATT dienstags nachmittags verwiesen.

Ansprechpartner für private Sondernutzungen: Uwe Illmer

 

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FAHRRAD-WERKSTATT

  

Letztes Update: 02/2003

 

Mehr Infos ?

 

Dann klicke "HIER"

 

 

 

 

 

 

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SCHLIESSFÄCHER

 

Letztes Update: 10/2003

        

Im FZH stehen regelmäßigen Besucherinnen und Besuchern 24 Schließfächer zur Verfügung, 16 im ersten Stock und 8 im 2. Stock.

 

Gegen die Hinterlegung eines Pfandes von 10,- € erhält man bis zur Kündigung ein freies Fach.
Nach sofort möglicher Kündigung jeder Seite gibt es die 10,- € zurück.

Die Nutzung ist also gratis.

Das Schließfach hilft, Diebstähle zu vermeiden.

Vielleicht teilt Ihr Euch ja auch mit mehreren Freunden ein Fach.

Bei der Schlüsselübergabe musst Du eine Vereinbarung unterschreiben, die die Nutzung des Faches regelt.

Diesen Text solltest Du Dir bitte genau durchlesen. Dann können keine Missverständnisse entstehen.

 

 

 

TIPP:  Ob zur Zeit Schließfächer frei sind ? Dann klicke Button "HIER"

 

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