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ZUSCHÜSSE DAS NUTZEN VON RÄUMEN DAS MIETEN VON FAHRZEUGEN
DAS LEIHEN VON GERÄTEN UND AUSRÜSTUNGEN MUSIKÜBUNGSRAUM
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ACHTUNG, Neuregelung seit 2009
Letztes
Update: 11/2009
A.
Zuschüsse vom
Jugendamt nach KJHG (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz)
Für die Teilnahme an Fahrten und
Freizeiten kann das Jugendamt einen Zuschuss zahlen.
Sofern die Familieneinkünfte unter
dem Niveau des Sozialhilfesatze liegen, gibt es in
Buxtehude
für in Buxtehude ansässige Teilnehmer/-innen 50% der
Teilnahmegebühr (neu
ab 2009 statt bisher 30%, jedoch nur für eine Fahrt pro Jahr, egal ob kurz oder lang!!!).
Auf die Zahlung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Das heißt: wenn der Topf leer ist,
gibt es gar nichts. Das wiederum
heißt: Anträge rechtzeitig stellen!
TIPP: Die Mitarbeiter/-innen des FZH sind bei der
Antragsstellung gern behilflich.
Das Antragsverfahren ist
ausgesprochen einfach.
B.
Das Jugendamt kann auch noch sehr viel höhere Zuschüsse zahlen, wenn die
Familienverhältnisse
dem Jugendamt bekannt sind und der
zuständige Bezirkssozialarbeiter oder die zuständige
Bezirkssozialarbeiterin es als
wichtig ansehen, dass eine Teilnahme erfolgt. Es ist dann
so zu verstehen, dass das Kind bzw. der Jugendliche vom Jugendamt zu dieser Maßnahme
quasi geschickt wird. Dann kann das
Jugendamt die gesamten Kosten abzüglich eines
geringen Betrages für nicht
entstehende Verpflegungskosten übernehmen.
Besprechen Sie diese Möglichkeit mit
Ihrem/Ihrer zuständigen Bezirkssozialarbeiter/-in.
Die zentrale Rufnummer der Stadt
Buxtehude lautet 04161/501-0. Von dort verbindet man Sie
gern weiter mit dem Jugendamt.
C.
Das FZH hat auch noch selbst eine Möglichkeit der Bezuschussung: der Sozialfonds
·
Schon vor etlichen Jahren
kamen wir auf die Idee, einen Fonds aus Spendengeldern für besonders
bedürftige Familien einzurichten. Seitdem dient er dazu, Kindern aus Familien mit geringem Einkommen,
insbesondere
die Teilnahme an Ferienfahrten und Ausflügen ("Aktionstagen") des FZH
zu ermöglichen.
Doch haben wir auch schon mal Fußballschuhe gekauft, wenn
wir über Monate beobachteten, dass
Eltern nicht in der Lage waren, ihre Kinder zum
Hallensport damit auszustatten.
unter dem Sozialhilfesatz gibt, nicht aus, um eine
Teilnahme zu sichern.
Bei Familien, deren Einkommen ganz knapp über dem
Sozialhilfesatz liegt, sieht es z. T. sogar noch
schlechter aus, da diese völlig leer ausgehen. So kann es
also vorkommen, dass Sozialhilfeempfängern
nach der Bewilligung des 30%-Zuschusses letztlich mehr
Geld zur Verfügung steht als Nichtempfängern,
die überhaupt keinen Zuschuss erhalten.
es aus pädagogischen Gründen für dringend geboten halten,
auch Ihnen einmal neue Horizonte aufzuzeigen
und sie für eine prägende Zeit aus dem gewohnten Umfeld zu
lösen.
Trotz enger Kontakte zum städtischen Jugendamt gelingt es
nicht immer, für diese Situationen Mittel aus
Jugendhilfe zu bekommen, insbesondere dann nicht, wenn die
Familie dem Jugendamt nicht schon
vorher bekannt war.
Familien mit Wohnsitz in
Buxtehude einschließlich seiner Ortschaften vorbehalten ist.
Achtung:
Ab 2010 Auskünfte und Anmietung nur noch während der Bürozeiten möglich (Bürozeiten
siehe Rubrik 03)
Letztes
Update:02/2010
Seit
Februar 2007 gelten komplett neue Regelungen für die Nutzung von Räumen im FZH.
Grundsätzlich
bleibt die Nutzung von Räumen im FZH für Schulen, Schulklassen, Vereine und
auch für
private
Feten und öffentliche Veranstaltungen möglich.
Es
ist zumeist eine Nebenkostenpauschale zu zahlen und für etliche Nutzungsformen
auch eine Raummiete.
Nicht
vergeben werden die Räume an kommerzielle Anbieter, Firmen, politische
Parteien, konfessionell
gebundene
Gruppen usw. , es sei denn, es liegt eine offizielle Anerkennung als
Jugendhilfe-Träger
nach KJHG vor.
Hier
die aktuellen Vergabebedingungen:
TARIFSTRUKTUR RAUMMIETEN UND NEBENKOSTENbezogen auf einen Nachmittag oder einen Abend (max. 6 Stunden) 3)
1) Bei öffentlichen Veranstaltungen Dritter
entfallen die Gebühren bzw. der Gebührenanteil für das Café (108), 1. sofern der
Verzehrbereich ausschließlich durch das FZH abgedeckt wird (siehe Tarif F5B) 2) Raumnutzungen
durch Teile der Stadtverwaltung Buxtehude sind von Mieten und Nebenkosten
freigestellt. (Gegenseitige Freistellung) 3)
Ganztags-Tarife: D1T, D2T,
D3T usw: Sondertarife bei Tagungen / Nutzungen von mehr als 6 Std. Dauer =
150% des Normaltarifes 4) Nur mädchenspezifische Nutzungen möglich |
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Hinweise:
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Achtung: Ab 2010 nur noch während der Bürozeiten möglich. (Bürozeiten siehe Rubrik 03)
Letztes Update:06/2010

Das
FZH besitzt 3 Neun-Sitzer-VW-Busse , ein Modell VW T4 Diesel (lange Version) und
zwei VW T5, ebenfalls
lange
Version..
Alle
Fahrzeuge verfügen über Sonnendach und Schiebefenster oder Klimaanlage,
Heckklappe
und alle Fahrzeuge haben eine Anhängerkupplung. Alle Fahrzeuge
verfügen
über eine gute Musikanlage.
Die
Fahrzeuge sind mit Werbeaufklebern ortsansässiger Firmen bestückt und die
Anschaffungskosten werden dadurch
zu
100% refinanziert.
Weiterhin
besitzt das FZH seit Sommer 2006 einen eigenen, gebremsten Anhänger, der fast
eine Tonne Zuladung verträgt.
Die
aktuellen Verleihbedingungen erfahren Sie unter 04161/555222.
Letztes
Update: 08/2002
Gegen
Nutzungsgebühr verleihen wir einige unserer Geräte und Ausrüstungen, z.T. aber
nur
mit
unserem eigenen, geschulten Personal.
Ansprechpartner:
Rüdiger Cadow
Letztes
Update: 09/2010
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MUSIKÜBUNGSRAUM IM FREIZEITHAUS Gratis-Übungszeiten für eine Saison an junge Nachwuchsbands und
Musiker zu vergeben. Keine Miete,
keine Kosten. Transponder-Raumschlüssel gegen 50,- Euro Pfand. Jetzt freie
Zeiten anfragen: 04161/555222 |
Letztes
Update: 03/2007
Nach
Rücksprache mit unserem Hausmeister können Jugendliche in Einzelfällen unsere
Werkstätten
für
Holz und Metall gelegentlich auch für private Zwecke nutzen.
Ansonsten
sei auf die FAHRRAD-SELBSTHILFE-WERKSTATT dienstags nachmittags verwiesen.
Ansprechpartner
für private Sondernutzungen: Uwe Illmer
Letztes
Update: 02/2003
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Letztes
Update: 10/2003
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TIPP: Ob zur Zeit Schließfächer frei
sind ? Dann klicke Button "HIER"